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   OVG Sachsen, 17.08.2012 - 3 B 246/12   

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https://dejure.org/2012,26233
OVG Sachsen, 17.08.2012 - 3 B 246/12 (https://dejure.org/2012,26233)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.08.2012 - 3 B 246/12 (https://dejure.org/2012,26233)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. August 2012 - 3 B 246/12 (https://dejure.org/2012,26233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 155 Abs. 4
    Einseitige Erledigung des Rechtsstreits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Kosten im Sinne von § 155 Abs 4 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 3 B 246/12
    An die Stelle des durch den ursprünglichen Klageantrag bestimmten Streitgegenstandes tritt der Streit über die Behauptung des Klägers, seinem Klagebegehren sei durch ein nachträgliches Ereignis die Grundlage entzogen worden (vgl. Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 22. EL 2011, § 161 Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 31. Oktober 1990, BVerwGE 87, 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 3 B 246/12
    Die Grundsätze über die Behandlung der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung sind auf Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes übertragbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1995, NVwZ 199, 586; VGH BW, Beschl. v. 20. Juni 2011, NVwZ-RR 2011, 932 m. w. N.; Clausing, a. a. O., § 161 Rn. 35).
  • OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21

    Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe;

    Die Grundsätze über die Behandlung der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung sind auf Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes übertragbar (SächsOVG, Beschl. v. 8. Mai 2015 - 5 B 12/15 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 17. August 2012 - 3 B 246/12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 09.01.2024 - 3 B 220/23

    Einseitige Erledigung; Feststellung; Ausbildungsduldung; Eilverfahren

    Nachdem der Antragsteller den Rechtsstreit mit Schriftsatz vom ... November 2023 für erledigt erklärt und die Antragsgegnerin erklärt hat, sich dieser Erledigungserklärung nicht anzuschließen, ist der Antrag allein noch darauf gerichtet, die Erledigung des Rechtsstreits festzustellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. August 2012 - 3 B 246/12 - , juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. August 2023 - OVG 10 S 16/23 - , juris Rn. 11 m. w. N.), worauf der Antragsteller mit Schriftsatz des Senats vom 7. Dezember 2023 hingewiesen worden ist.

    Insoweit konnten der Umstand der Erteilung der Duldung vom 9. November 2023 und die weiteren im Schriftsatz des Antragstellers vom ... November 2023 aufgeworfenen Umstände keine Berücksichtigung finden, da seine Erledigungserklärung zu einer Änderung des Streitgegenstands führte (SächsOVG, Beschl. v. 17. August 2012 a. a. O.), so dass die ursprünglich streitentscheidenden Fragen in Bezug auf die Kostenentscheidung ohne Relevanz zu bleiben hatten.

  • OVG Sachsen, 27.01.2017 - 5 B 287/16

    Zur übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärung sowie zur Zulässigkeit

    Diese Grundsätze über die Behandlung der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung sind auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anwendbar (SächsOVG, Beschl. v. 8. Mai 2015 - 5 B 12/15 -, juris Rn. 3, Beschl. v. 17. August 2012 - 3 B 246/12 -, juris; Beschl. v 23. Juli 2007, SächsVBl. 2007, 266; VGH BW, Beschl. v. 20. Juni 2011, NVwZ-RR 2011, 932, 933; jeweils m. w. N.).
  • SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15

    Nachforderung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und

    Zwar kann § 155 Abs. 4 VwGO unter Umständen auch die gesamten Prozesskosten erfassen, doch ist zu beachten, dass die Vorschrift mit Blick auf die allgemeinen Regelungen zur Kostenlast, insbesondere § 154 Abs. 1 und Abs. 2 VwGO restriktiv auszulegen ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.08.2012, 3 B 246/12).
  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 B 315/15

    Vorläufiger Rechtsschutz, Vergaberecht, Dienstleistungskonzession,

    Diese Grundsätze über die Behandlung der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung sind auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anwendbar (SächsOVG, Beschl. v. 8. Mai 2015 - 5 B 12/15 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 17. August 2012 - 3 B 246/12 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 23. Juli 2007, SächsVBl. 2007, 266).
  • VG Karlsruhe, 07.02.2024 - 2 K 2790/23

    Erledigungsfeststellungsantrag; vorläufiger Rechtsschutz; Ablehnung der

    Der ausdrücklich gestellte Erledigungsfeststellungsantrag ist aber offensichtlich erst dann zulässig, wenn zuvor eine die Erledigung bestreitende Reaktion der Antragsgegnerin erfolgt oder sie trotz bejahter Erledigung Gründe für eine Sachentscheidung geltend macht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.08.2020 - 4 S 1045/20 -, juris Rn. 7: "Die Antragsgegnerin hat jedoch trotz des gerichtlichen Hinweises mit Verfügung vom 02.06.2020 erklärt, "nach wie vor nicht bereit" zu sein, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären."; Beschl. v. 10.07.2017 - 9 S 1253/17 -, juris Rn. 7: "da der Antragsgegner sich der Erledigungserklärung nicht angeschlossen hat."; Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, VBlBW 2011, 474 = juris Rn. 4: "die Antragsgegnerin jedoch der Erledigungserklärung entgegengetreten war"; OVG Sachsen, Beschl. v. 17.08.2012 - 3 B 246/12 -, juris Rn. 2: "vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin erklärten Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache trat die Antragsgegnerin entgegen"; zur analogen Anwendung der Regelung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf Beklagte oder Antragsgegner im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, VBlBW 2011, 474 = juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.794

    Baurechtliche Nachbarklage, Anfechtungsklage gegen Genehmigungsfreistellung

    Die Vorschrift ist mit Blick auf die allgemeinen Regeln zur Kostenlast restriktiv auszulegen (SächsOVG, B.v. 17.8.2012 - 3 B 246/12 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 5 B 12/15

    Einseitige Erledigungserklärung; Zuständigkeit des Senats; Feststellung der

    Diese Grundsätze über die Behandlung der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung sind auch in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anwendbar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. August 2012 - 3 B 246/12 -, juris; Beschl. vom 23. Juli 2007, SächsVBl. 2007, 266; VGH BW, Beschl. v. 20. Juni 2011, NVwZ-RR 2011, 932, 933; jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 5 B 1476/12

    Gerichtliches Verfahren nach der einseitigen Erledigungserklärung des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 -, NVwZ 1999, 404, und vom 1. September 2011 - 5 C 21.10 -, juris, Rn. 10 m. w. N., Beschluss vom 3. Juli 2006 - 7 B 18.06 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 17. August 2012 - 3 B 246/12 -, juris, Rn. 6.
  • VG Leipzig, 02.03.2016 - 3 K 153/14
    Im Hinblick auf ihren Ausnahmecharakter im formalisierten prozessualen Kostenerstattungsrecht ist die Vorschrift zurückhaltend anzuwenden (Rennert, a. a. O.; Olbertz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 155 Rn. 24; SächsOVG, Beschluss vom 17.8.2012 - 3 B 246/12 -, Rn. 9).
  • VG Cottbus, 08.08.2019 - 1 K 1401/18

    Anordnung der regelmäßigen Überprüfung der Fahreignung durch einen Facharzt wegen

  • VG Potsdam, 29.12.2022 - 4 L 827/22
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